| Hausfinanzierung und Baufinanzierung | ||||||||||||||
| Hausfinanzierung und Baufinanzierung mit Hypothek | ||||||||||||||
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Eine Hypothek als Basis der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung Eine Hypothek wird als Grundpfandrecht bezeichnet, und dient als Sicherheit für den Gläubiger für eine längerfristige Baufinanzierung, einen Schadenersatzanspruch oder auch für Verpflichtungen aus anderen Verträgen. Die Hypothek kann das Recht an einem Grundstück, Wohneigentum oder auch dem Erbbaurecht sein. Der Gläubiger hat mit der Hypothek ein im Grundbuch eingetragenes Recht auf die Veräußerung des Grundstückes, um sich damit seine Geldforderung zu sichern. Bei einer Hausfinanzierung wird mit einer Hypothek der Kredit abgesichert, wenn man sich bei der Bank finanzieren musste.
In dem Bereich der Hypothekenbestellung werden folgende Vertragsverhältnisse unterschieden: der Darlehensvertrag, wobei die Bank gegenüber dem Darlehensnehmer einen Rückzahlungsanspruch hat, die dingliche Einigung, wobei ein Dritter sein Gründstück für eine Hypothek zur Verfügung stellen kann, um dem Darlehensnehmer den Anspruch auf einen Kredit zu sichern, oder die Bestellung der Hypothek am eigenen Grundstück des Schuldners. Bei einer hinfälligen Sicherungsabrede hat der Grundstückseigentümer das Recht auf Löschung der Hypothek aus dem Grundbuch da keine rechtliche Grundlage auf deren Eintragung mehr im Grundbuch besteht. Sind also Baufinanzierungen ausgelaufen, kann das Grundbuch lastenfrei werden. Die Übertragung einer Hypothek erfolgt durch die schriftliche Abtretung, und der Hypothekenbrief muss übergeben werden, damit gehen alle Rechte an der Hypothek auf den Erwerber über, dieser Regelfall wird als Verkehrshypothek bezeichnet.
Der Erwerber der Hypothek kann sich dabei nicht sicher sein ob die Hypothek noch besteht, und muss daher das Grundbuch überprüfen ob die persönliche Forderung überhaupt noch besteht.
Die Übertragung einer Buchhypothek gestaltet sich schwieriger, da die Abtretung an den neuen Erwerber in das Grundbuch eingetragen werden muss. Es lassen sich auch Kredite auf Grundstücke aufnehmen, die zum Zwecke des Privatkonsums genutzt werden können. Ein solcher Kredit wird durch Grundeigentum besichert, muss aber nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Solch ein Privatkredit wird häufig zur Finanzierung eines Autos oder anderer Anschaffungen benutzt. In Form von einem Ratenkredit wird so in meist gleichbleibenden Raten der Kredit abgelöst. Dabei teilen sich die Raten in die Tilgung und den Kreditzins auf, der von den Kreditbanken erhoben wird. Auch ohne die Beleihung von Eigentum lassen sich bei den Banken Kredite aufnehmen. Dafür ist meist allerdings eine gute Bonität nötig, also ein geregeltes Einkommen, dass es dem Kreditnehmer ermöglicht den Kredit zum vereinbarten Zeitpunkt abzulösen.
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