Unterschiede zwischen der GKV und PKV

Für die meisten deutschen Arbeitnehmer ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Zwangsversicherung, denn die Arbeitnehmer, die unter einem festgelegten Jahreseinkommen liegen, sind hier automatisch krankenversichert.

Gesetzliche Krankenversicherungen können auch von bestimmten Personenkreisen als eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden. Diese Personen sind beispielsweise Selbständige, die entweder kein hohes Einkommen erwirtschaften oder die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Für diese Personengruppen kommt aber auch eine PKV in Betracht.

Der Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist ein niedriger Beitrag und eine hohe Leistungsübernahme durch die Versicherung. Freiberufler und Selbständige sollten die Möglichkeit in Betracht ziehen in die private Krankenkasse zu wechseln. Mehr Informationen zur privaten Krankenversicherung findet man hier.

Die Unterschiede bei den Beiträgen

Die Beiträge für die Gesetzliche Krankenkasse wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber gezahlt. Den Anteil des Arbeitnehmers führt der Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse ab, d. h. er behält von dem Arbeitsentgelt den Anteil für die gesetzliche Krankenversicherung ein. Die Wahl, in welcher Gesetzlichen Krankenversicherung sich ein Angestellter versichern möchte, ist ihm frei überlassen, es gibt hier keinerlei Vorschriften.

Für viele Arbeitnehmer ist bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkassen die prozentualen Krankenkassenbeiträge entscheidend, denn hierbei kann man pro Jahr einige Euro einsparen.
Durch die Einzahlung der Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse besteht für den Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf die Leistungen seiner Krankenversicherung. Als Nachweis dafür, in welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist, erhält er eine Versichertenkarte, die er bei seinem Arztbesuch vorlegen muss.

Der Versicherungsnehmer erhält über die Leistungen seines Arztes keine Rechnung, sondern der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab, so dass der Arbeitnehmer nicht in Vorlage treten muss, wie es beispielsweise bei den privaten Krankenkassen der Fall ist.

Ganz gleich, um welche gesetzliche Kassen es sich handelt, es ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich selbst verwaltet. Die Regeln, wie die Krankenkasse zu führen ist, sind im Sozialgesetzbuch festgelegt. Viele gesetzliche Krankenversicherungen versuchen über spezielle Bonusprogramme ihre Mitglieder zu halten oder neue Mitglieder dadurch zu gewinnen. Innerhalb der Beitragssätze haben die gesetzlichen Krankenkassen nur wenig Spielraum, da mit den Beiträgen die Ausgaben der Krankenkassen abgedeckt werden müssen.

Und durch die steigende Zahl der immer älter werdenden Bevölkerung kann es bei den gesetzlichen Krankenkassen teilweise zu Problemen kommen.
Durch die Gesundheitsreform 2004 wurden bei den gesetzlichen Krankenkassen etliche Leistungen gestrichen, d. h. für diese Leistungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht mehr.

Bessere medizinische Leistungen bei der PKV

Die privaten Krankenkassen bieten bei geringeren Beiträgen bessere Leistungen in der medizinischen Versorgung. Doch wie bereits erwähnt kann nicht jeder in eine Privatversicherung einer privaten Krankenkasse wechseln.

Wer seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze als Angestellter verdient hat, der sollte ebenso über einen Wechsel in die Privat-Versicherung nachdenken, wie Selbständige und Freiberufler, die sofort in eine privat-Versicherung wechseln können. Allerdings lohnt sich eine private Krankenversicherung nur, wenn nicht auch noch weitere Familienangehörige mitversichert werden müssen.

Wie es mit der privat Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse weitergeht, darüber streitet sich die Politik leider noch. Darum wurde als ein Kompromiss in Form des 2009 einzuführenden Gesundheitsfonds gefunden. Die gesetzlichen Krankenkassen erheben ab 2009 einen einheitlichen Beitragssatz von 14,6% des Bruttolohnes und erhalten dann pro versicherten und Krankheitsfall eine Pauschale.

Die private Krankenversicherung muss einen Basistarif einführen, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet und in dem sich jeder versichern darf. Das heißt, dass die private Krankenversicherung jeden aufnehmen muss, der sich in diesem Tarif versichern möchte. Der Krankenkassenbeitrag zu diesem Basistarif darf nicht höher sein, als der der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Nach jeder Bundestagwahl wird sich dann entscheiden, wie es mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung weitergeht. Je nach Partei wird über ein Kopfpauschale oder eine Bürgerversicherung diskutiert. Sollte es wieder nur zu einer großen Koalition reichen, dann wird es wohl bei den jetzt eingeführten Regelungen und dem Gesundheitsfonds bleiben.