| Privat Krankenversicherung | ||||||||||||||
| Infos zur privat Krankenversicherung und Krankenkasse | ||||||||||||||
| |
||||||||||||||
|
Die Private Krankenversicherung der Privat Krankenkasse Für die meisten deutschen Arbeitnehmer ist die gesetzliche Krankenkasse eine Zwangsversicherung, die Arbeitnehmer, die unter einem festgelegten Jahreseinkommen liegen, krankenversichert. Die Beiträge in die Gesetzlichen Krankenkassen werden jeweils zur Hälfte von dem Arbeitnehmern und den Arbeitgebern gezahlt. Den Anteil des Arbeitnehmers führt der Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse ab, d. h. er behält von dem Arbeitsentgelt den Anteil für die gesetzliche Krankenversicherung ein. Die Wahl, in welcher Gesetzlichen Krankenversicherung sich ein Angestellter versichern möchte, ist ihm frei überlassen, es gibt hier keinerlei Vorschriften. Für viele Arbeitnehmer ist bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkassen die prozentualen Krankenkassenbeiträge entscheidend, denn hierbei kann man pro Jahr einige Euro einsparen. Die privaten Krankenkassen bieten bei geringeren Beiträgen bessere Leistungen in der medizinischen Versorgung. Doch wie bereits erwähnt kann nicht jeder in eine Privatversicherung einer privaten Krankenkasse wechseln. Wer seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze als Angestellter verdient hat, der sollte ebenso über einen Wechsel in die Privat-Versicherung nachdenken, wie Selbständige und Freiberufler, die sofort in eine privat-Versicherung wechseln können. Allerdings lohnt sich eine private Krankenversicherung nur, wenn nicht auch noch weitere Familienangehörige mitversichert werden müssen. Wie es mit der privat Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse weitergeht, darüber streitet sich die Politik leider noch. Darum wurde als ein Kompromiss in Form des 2009 einzuführenden Gesundheitsfonds gefunden. Die gesetzlichen Krankenkassen erheben ab 2009 einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5% des Bruttolohnes und erhalten dann pro versicherten und Krankheitsfall eine Pauschale. Die privat Krankenversicherung muss einen Basistarif einführen, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet und in dem sich jeder versichern darf. Das heißt, dass die privat Krankenversicherung jeden aufnehmen muss, der sich in diesem Tarif versichern möchte. Der Krankenkassenbeitrag zu diesem Basistarif darf nicht höher sein, als der der gestzlichen Krankenversicherungen. Nach der Bundestagwahl in 2009 wird sich dann entscheiden, wie es mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung weitergeht. Je nach Partei wird über ein Kopfpauschale oder eine Bürgerversicherung diskutiert. Sollte es wieder nur zu einer großen Koalition reichen, dann wird es wohl bei den jetzt eingeführten Regelungen und dem Gesundheitsfonds bleiben.
|
|||||||||||||